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Psychotherapie

Die Psychotherapie (griechisch: psychotherapia-Behandlung der Seele) bedeutet die Therapie psychischer, emotionaler oder psychosomatisch bedingter Krankheiten oder Leidenszustände. Die psychotherapeutische Behandlung unserer Patienten basiert auf wissenschaftlich fundierten Methoden. 
  • Behandlungsschwerpunkt

    • Verhaltenstherapie (Einzelgespräche; Gruppe)
    • Entspannungsverfahren
    • Biofeedback
    • Hypnotherapie
    • Schematherapie 
  • Verhaltenstherapie

    Die Verhaltenstherapie ist neben der Tiefenpsychologie und der Psychoanalyse ein wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren, dass nach der Antragstellung von den Krankenkassen übernommen wird. Die Wirksamkeit und Effektivität der Verhaltenstherapie wurde in zahlreichen Studien für psychische Erkrankungen und Probleme belegt, wie z.B.:

    • Depressionen
    • Angst- und Panikstörungen oder Phobien
    • Anpassungsstörungen bei belastenden Lebensereignissen, Trauer oder schweren Erkrankungen
    • Psychosen 
    • Persönlichkeitsstörungen 
    • postnatale psychische Erkrankungen (rund um die Geburt)

Behandlungsgrundsätze

Mehr zu den Behandlungsgrundsätzen erfahren Sie durch einen Klick auf die Balken.

1. Problemorientierung

Die Verhaltenstherapie fokussiert sich in erster Linie auf das aktuelle Problem, welches in der Problem-/Verhaltensanalyse herausgearbeitet wird und worauf die Therapie individuell geplant wird. So können für unterschiedliche Erkrankungen unterschiedliche Vorgehensweisen nötig sein. Ebenso wichtig kann es sein im Rahmen der Therapie auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren.

 
2. Zielorientierung

Nach der Problemidentifikation erfolgt in der Verhaltenstherapie die Zieldefinition durch Patient und Therapeut.

3. Partnerschaftlichkeit

In der Verhaltenstherapie begegnen sich Patient und Therapeut als Partner mit einem gemeinsamen Arbeitsbündnis. Dies ermöglicht dem Patienten eine gleichberechtigte Rolle bei der Behandlung seiner Erkrankung. Nicht der Therapeut leitet die notwendigen Veränderungsschritte ein, sondern er begleitet, regt an, unterstützt und ermuntert. Vorrausetzung hierfür ist eine tragfähige und wohlwollende Arzt-Patienten-Beziehung in einem sicheren und schützenden Umfeld.

4. Handlungsorientierung

Die Verhaltenstherapie setzt somit die aktive Mitarbeit und Veränderungsbereitschaft des Patienten voraus. Hierbei werden gemeinsam erarbeitete Lösungsstrategien zunächst im therapeutischen Rahmen, dann im Alltag überprüft und gegebenenfalls übernommen. Besonders hilfreich ist hierbei die Möglichkeit zunächst im geschützten Rahmen einer Gruppe zu üben und auch die Reaktionen und Auswirkungen auf das Umfeld zu überprüfen.

5. Transparenz
5. Transparenz

Verhaltenstherapie soll für den Patienten in der Regel transparent und durchschaubar sein. Die aus der Verhaltenstherapie abgeleiteten Erklärungs-und Veränderungsmodelle sollen für den Patienten verständlich, nachvollziehbar und akzeptabel sein.


Wichtige Fakten

 


Termine

Wenn Sie eine Psychotherapie oder eine psychotherapeutische Beratung beginnen wollen, rufen Sie bitte unter unserer Praxisnummer an. Bitte beachten Sie, dass wir eine Gemeinschaftspraxis führen und teilen Sie uns bitte mit, worum es Ihnen geht und zu wem Sie möchten. Erklären Sie ob Sie neurologische Betreuung benötigen oder eine psychotherapeutisches Anliegen haben. Im Zweifel fragen Sie bei unserem Praxisteam nach.

 


Angebote

Gruppentherapien haben sich als besonders effektive Form der Psychotherapie bewährt, da sich die Teilnehmer einer Gruppe auch viel gegenseitig Unterstützung geben können

 


Therapeutische Gruppenangebote:

 

Fortlaufende, halboffene verhaltenstherapeutische Gruppe mit Schwerpunkt Selbstwert, Selbstfürsorge und soziale Kompetenzen

 

Müttergruppe für Frauen in der Postpartalzeit (bis zwei Jahre nach Geburt eines Kindes) und Schwangere

Zu unseren Gruppensitzungen erfahren Sie mehr im eigenen Menüpunkt dieser Seite:

Gesprächsgruppe

Müttergruppen

Kontraindikationen:

  • akute Suchtproblematik
  • massive Symptomatik einer Borderline Störung
  • Suizidalität
  • akute Not- oder Krisensituation

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an spezialisierte therapeutische Angebote.

Möglichkeit in der Region:

Bezirksklinikum Ansbach

 


Aufnahme

Zur Aufnahme und weiteren Information vereinbaren Sie bitte einen Sprechstundentermin. Die Kosten werden auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kostenübernahme privater Krankenversicherungen hängt stark von Ihrem jeweiligen Vertrag ab. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Anteilig wird die Gruppentherapie durch Einzelgespräche etwa alle 6 Wochen unterstützt. Die Teilnahme ist auch für Selbstzahler möglich.

 


Kosten

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen

Nach Beantragung werden die Kosten in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es können in zwei Beantragungsschritten jeweils 12 Sitzungen beantragt werden (KZT1 und KZT2). Im Anschluss besteht in indizierten Fällen über ein Gutachter-Verfahren die Möglichkeit einen Antrag auf Langzeittherapie zu stellen. 

Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre Gesundheitskarte mit.

 

Versicherte der privaten Krankenversicherungen

Bei privaten Krankenkassen hängt die Kostenübernahme stark von Ihrem jeweiligen Tarif ab. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vorab, ob die Kosten einer ambulanten Psychotherapie bei einem approbierten und von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten ärztlichen Psychotherapeuten übernommen werden. Fordern Sie auch evt. notwendige Antragsformulare an und klären, ab wann eine Antragstellung erforderlich ist.

In der Regel übernehmen die Kassen Kosten für zwei bis fünf Sitzungen vor Antragstellung.

Sollten Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, ist gegenüber der Beihilfestelle genauso zu verfahren und parallel die private Krankenversicherung zu informieren (s.o.).

 

Selbstzahler 

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 


Die psychotherapeutische Sprechstunde

 

Im Rahmen der Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung wurde im April 2018 die sog. psychotherapeutische Sprechstunde verpflichtend eingeführt, bei der diagnostische Fragen, die therapeutischen Notwendigkeiten und Möglichkeiten, die Wünsche und Bedürfnisse der Patienten, so wie ggf. eine notwendig erscheinende medikamentöse Therapie besprochen und ggf. eingeleitet werden können.

Vor Beginn einer Richtlinien-Psychotherapie ist es notwendig mindestens 50 Minuten, höchstens 150 Minuten Sprechstunde bei einem Therapeuten seiner Wahl zu nehmen.

Termine hierfür können entweder direkt mit dem behandelnden Psychotherapeuten oder über die Termin-Servicestelle vereinbart werden. Eine Sprechstunde ist in der Regel noch keine Zusage für einen Psychotherapieplatz. Bitte lesen Sie die Patienteninformation der KVB (Kassenärztliche Vereinigung Bayern).

Download PDF (KVB.de)

(Infoblatt zur Vermittlung von psychotherapeutischen Terminen)

 


Psychische Erkrankungen rund um die Geburt

 

  • Sie fühlen sich belastet, leiden unter Ängsten, haben Sorgen, dass sich das auch auf ihr Kind auswirken kann?
  • Sie haben das Gefühl, Ihnen wird alles zu viel, Sie fühlen sich leer und freudlos und gleichzeitig wollen Sie gut für Ihr Kind/Kinder sorgen oder können sich gar nicht richtig über Ihr Baby freuen?
  • Sie haben Gedanken eine schlechte Mutter zu sein, Ihrem Kind nicht gerecht zu werden, dass Sie Ihr Baby/Kind nicht mag?
  • Sie schlafen kaum, kommen mit ihrem Alltag nicht zurecht?
  • Sie machen sich große Sorgen um Ihr Kind oder Ihr Kind befindet sich bereits in therapeutischer Behandlung?

Wenn Sie anhaltend so oder ähnlich empfinden, sollten Sie sich beraten lassen.

 

Krisen nach der Geburt sind keine Seltenheit.

In vielen Fällen handelt es sich hierbei um kurze, vorübergehend Reaktionen auf die veränderte Lebenssituation und die hormonelle Umstellung nach der Geburt. Psychische Erkrankungen in der Schwangerschaft oder nach der Geburt kommen jedoch weit häufiger vor, als allgemein bekannt ist: 10 - 15% der Mütter leiden unter einer postnatalen Depression und Wochenbettdepressionen. Auch Angst und Zwangsstörungen können im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes auftreten. 

Hier einige nützliche Links zu Beratungsstellen in der Region:

Schwangerenberatung des Landkreises mit Linksammlung  

Diakonie Ansbach

Caritas Ansbach

KoKi Netzwerk frühe Kindheit Ansbach

Mutter-Kind Ambulanz Nürnberg

 


Krisen

 

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Krisendienst Mittelfranken: Tel.: 0911-4248550

PRAXISINFORMATIONEN

Kontakt

  • Tel.: +49 981 57 25

  • This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Wichtig! Keine Notfälle oder Terminvereinbarung per E-Mail!

Bitte beachten Sie: Per E-Mail oder Kontaktformular können keine Notfälle oder Terminvereinbarungen bearbeitet werden. Beides wird nicht permanent abgerufen!


Sprechzeiten

Mo.-Fr. von 09.00 -12.00 Uhr
Und nach Vereinbarung


Adresse

Johann-Sebastian-Bach-Platz 20
91522 Ansbach


Neurologie

Dr. med Gerhard Vester
FA für Nervenheilkunde
(Neurologie, Psychiatrie)


Psychiatrie, Psychotherapie

Bettina Vester
FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie